Jedes Unternehmen, das an der Beförderung gefährlicher Güter und in diesem Zusam- menhang deren Verpacken, Einfüllen, Beladen und Entla- den beteiligt ist, muss minde- stens einen Gefahrgutbeauf-tragten (Sicherheitsberater für die Beförderung gefähr-licher Güter) ernennen. Als Gefahrgutbeauftragter sorgt man innerhalb eines Unter-nehmens dafür, dass gesetz-liche Vorschriften eingehalten werden und Gefahren, die mit der Unternehmenstätigkeit eng verbunden sind, vermie-den werden. (Laut der ADR-Verordnung vom 01.07.2001).

 
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