Jedes Unternehmen, das an der Beförderung gefährlicher
Güter und in diesem Zusam- menhang deren Verpacken, Einfüllen,
Beladen und Entla- den beteiligt ist, muss minde- stens einen
Gefahrgutbeauf-tragten (Sicherheitsberater für die Beförderung
gefähr-licher Güter) ernennen. Als Gefahrgutbeauftragter sorgt
man innerhalb eines Unter-nehmens dafür, dass gesetz-liche
Vorschriften eingehalten werden und Gefahren, die mit der
Unternehmenstätigkeit eng verbunden sind, vermie-den werden.
(Laut der ADR-Verordnung vom 01.07.2001).
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